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Geht auch ganz einfach:

Paul Walker: Tod, Unfall, Klage Meadow Walker Walkers Tod jährt sich zum 9. Mal

AUTO ZEITUNG
Inhalt
  1. Der Tod von Paul Walker am 30. November 2013
  2. Warum hatte Meadow Walker Porsche verklagt?
  3. Wie einigten sich Meadow Walker und Porsche?
  4. Warum wies ein Gericht Kristine Rodas Klage ab?
  5. Wie positionierte sich Porsche zum Unfall?

Der Tod von Paul Walker am 30. November 2013 hatte viele unschöne Schlagzeilen nach sich gezogen. Unter anderem stand lange Zeit die Klage von Tochter Meadow Walker gegen Porsche im Raum. Die Chronologie.

 

Der Tod von Paul Walker am 30. November 2013

Der Fast-&-Furious-Star Paul Walker war am 30. November 2013 mit seinem Freund Roger Rodas und dem Fahrer des Porsche Carrera GT auf dem Rückweg einer Wohltätigkeitsveranstaltung, als Rodas nördlich von Los Angeles die Kontrolle über den viel zu schnellen Sportwagen verlor und verunfallte. Nachdem der Porsche gegen einen Laternenmast und einen Baum geprallt war, ging er in Flammen auf. Sowohl Paul Walker als auch Rodas starben noch am Unfallort. Dem Polizeibericht zufolge war der Carrera GT mit 150 km/h unterwegs. An einer Stelle, an der rund 70 km/h erlaubt ist. Seitdem stritten Walkers Tochter Meadow Walker und Porsche darum, wer Schuld am Unfall und dem Tod von Paul Walker trägt. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

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Warum hatte Meadow Walker Porsche verklagt?

Meadow Walker hatte 2015 Klage gegen Porsche eingereicht, in der sie dem Autobauer eine Mitschuld am Tod ihres Vaters gibt. Angeblich habe der Porsche Carrera GT schwere Mängel gehabt, weshalb die Sicherheit der Insassen gefährdet gewesen sei. Der Anklage zufolge hätte Paul Walker den Aufprall überlebt, sei aber dann bei lebendigem Leibe verbrannt, weil er nicht aus dem Wrack hätte aussteigen können. Porsche stritt eine Mitschuld ab und verwies auf den Polizeibericht, der dem Autobauer schon in erster Instanz Recht gab: Walker und Rodas seien in einer 72-km/h-Zone mit 150 km/h unterwegs gewesen, weshalb die Geschwindigkeit als Hauptursache für den Kontrollverlust und den Unfall gewertet werde.

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Wie einigten sich Meadow Walker und Porsche?

Auch wenn Porsche sich immer gegen den Vorwurf gewehrt hat, dass Konstruktionsfehler am Unfallwagen – ein Porsche Carrera GT – Schuld am Tod Paul Walkers hätten, hat sich der Autobauer übereinstimmenden Medienberichten zufolge mit Meadow Walker außergerichtlich geeinigt. Über den Inhalt des Vergleichs haben die beteiligten Seiten Stillschweigen vereinbart. 

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Warum wies ein Gericht Kristine Rodas Klage ab?

Eine ähnlich gelagerte Klage von Kristine Rodas, der Witwe von Unfallfahrer Roger Rodas, hatte ein US-amerikanisches Gericht bereits abgewiesen. In ihrer Klage machte Rodas ebenfalls eine mangelhafte Ausstattung, Konstruktionsfehler und technische Defekte am verunglückten Porsche Carrera GT für den Tod vom Fast-&-Furious-Darsteller Paul Walker sowie dessen Berater verantwortlich. Laut "TMZ.com" sah es der verantwortliche Richter aber als erwiesen an, dass weder eine mögliche Seitenwindempfindlichkeit des verunglückten Porsche Carrera GT noch ein durch etwaige Konstruktionsfehler entstandener Brand Ursache für den Tod von Walker und Rodas seien. Auch hier gilt das überhöhte Tempo als Hauptunfallursache – mit 150 km/h war der Carrera GT nämlich doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt.

 

Wie positionierte sich Porsche zum Unfall?

Auf die Klage von Meadow Walker hatte Porsche offiziell reagiert und in einem Gerichtsdokument jegliche Schuld am tragischen Tod von Paul Walker vom 30. November 2013 von sich gewiesen. Vielmehr sei für die US-Sparte der VW-Tochter Leichtsinn im Spiel gewesen. Laut "TMZ.com" stehe in diesem Dokument, dass der Unfall laut Porsche vor allem auf Fehleinschätzungen Walkers und Veränderungen am Auto zurückzuführen seien. Gerade weil der Hollywood-Star Walker ein "fähiger" Fahrer gewesen sei, hätte er die Gefahren einer zu schnellen Fahrweise des steuernden Roger Rodas erkennen müssen. Darüber hinaus sei der Porsche Carrera GT "falsch gefahren und schlecht instand gehalten worden".

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