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Radarwarner-Regeln in Europa

Blitzer-Warner für Navigationssysteme

20.04.2007 / Aus AUTO ZEITUNG 8/2007

Belgien Bei Kauf und Besitz drohen bis zu drei Monate Haft. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet.

Bulgarien Kein generelles Verbot. Die Benutzung ist erlaubt, solange die Geschwindigkeitsmessung nicht gestört wird.

Dänemark Der Gesetzestext verbietet ausdrücklich nur klassische Radarwarner. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen.

Deutschland Radarwarner sind generell verboten. Es drohen Bußgelder bis 75 Euro, vier Punkte in Flensburg und Einzug des Geräts.

Frankreich Bei Kauf, Besitz und Benutzung drohen Geldstrafen. Neben dem Gerät kann auch das Kfz eingezogen werden.

Lettland Die Benutzung ist verboten. Für Besitz und Verkauf gibt es keine Einschränkungen.

Littauen Die Benutzung ist verboten. Es kann eine Geldbuße verhängt werden. Außerdem wird das Gerät eingezogen.

Luxemburg Für Kauf, Besitz und Nutzung drohen Geldstrafen sowie Haft von 3 Tagen bis 8 Jahren. Das Gerät wird eingezogen.

Niederlande Radarwarner dürfen weder benutzt noch vertrieben werden. Es drohen Bußgelder bis 250 Euro und Einzug des Geräts.

Norwegen Es besteht kein Benutzungsverbot, der Gesetzgeber stellt aber derzeit entsprechende Überlegungen an.

Österreich Die Benutzung ist verboten. Zuwiderhandlungenwerden mit Geldstrafe sowie Einziehung des Geräts bestraft.

Polen Mitführen im Auto ist nur erlaubt, wenn das Gerät nicht einsatzbereit (zum Beispiel verpackt) ist. Sonst droht Geldstrafe.

Rumänien Es besteht kein Benutzungsverbot. Eine gesetzliche Regelung wird aber erwogen.

Schweden Herstellung, Verkauf, Besitz und Einsatz sind verboten. Strafen: Geldbuße oder bis 6 Monate Haft sowie Einziehung.

Schweiz Bei Herstellung, Verkauf, Verwendung: hohe Geldstrafen, Einziehung des Geräts. Auch GPS-basierte Warner sind verboten.

Slowakei Verkauf und Benutzung von Radarwarnern sind nicht erlaubt und werden mit Geldstrafen geahndet.

Spanien Die Benutzung ist verboten, es drohen Geldstrafen und Einzug des Geräts.

Tschechien Ein Benutzungsverbot besteht nicht, wird aber derzeit erwogen.

Türkei Ein generelles Benutzungsverbot besteht zurzeit noch nicht.

Ungarn Verkauf, Besitz und Werbung sind verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafe und Einziehung des Geräts.

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