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Geht auch ganz einfach:

Lkw-Maut: Datenspeicherung für Strafverfolgung Mit Mautdaten gegen das Verbrechen?

Alexander Koch Chefredakteur Digital

Werden Daten der Lkw-Maut künftig zur Strafverfolgung genutzt? Der Vorschlag wird bei einer Ministerkonferenz in der Pfalz diskutiert, stößt unter vielen Justizministern der Länder aber auf Skepsis. 

Unter den Justizministern der Länder ist eine Diskussion über die Nutzung von Lkw-Mautdaten zur Aufklärung schwerer Straftaten entbrannt. Kurz vor Beginn der Ministerkonferenz am Mittwoch, 21. Juni 2017, im pfälzischen Deidesheim unternahm der baden-württembergische Ressortchef Guido Wolf (CDU) einen entsprechenden Vorstoß. Der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, der Rheinland-Pfälzer Herbert Mertin (FDP), wandte sich allerdings dagegen. Bislang dürfen die Daten nur für die Überwachung der Maut-Gesetze genutzt werden. Im Fall einer bei Freiburg ermordeten Joggerin hatten neben DNA-Analysen aber auch Lkw-Mautdaten aus Österreich auf die Spur eines Verdächtigen geführt. "Bei genau bezeichneten Kapitalverbrechen erscheint es durchaus erwägenswert, den Ermittlungsbehörden den eng begrenzten Zugriff auf Mautdaten zu gestatten", sagte der Stuttgarter Minister Guido Wolf (CDU) der "Rheinischen Post". "Ich könnte mir vorstellen, den Zugriff ausschließlich bei schwersten Straftaten nach einer richterlichen Entscheidung zu erlauben."

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Lkw-Mautdaten zur Strafverfolgung?

Der Mainzer Justizminister Herbert Mertin (FDP) sagte dagegen der Deutschen Presse-Agentur: "Als die Lkw-Maut eingeführt wurde, wurde Stein und Bein geschworen, dass die Daten nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden sollen." Er warnte: "Diesen Schwur von damals gegenüber den Bürgern will man jetzt brechen." Angesichts der Grundrechte, besonders auf Freizügigkeit, sei es nicht ganz einfach, plötzlich Lkw-Mautdaten zur Strafverfolgung nutzen zu können. "Das Bundesverfassungsgericht ist da nicht sehr großzügig. Wenn einmal Daten zu bestimmten Zwecken gesammelt worden sind, dürfen sie grundsätzlich auch nur für diese Zwecke verwendet werden", erklärte Mertin. Er gehe davon aus, dass der Vorschlag "sehr kontrovers" diskutiert werde. "Es könnte möglicherweise zu dem Ergebnis kommen, dass man die Nutzung für ganz besonders schwere Straftaten - wie Mord - ermöglicht. Einen konkreten Vorschlag gibt es hierzu aber noch nicht."

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