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Wildunfall: So richtig handeln/Versicherung So richtig verhalten nach einem Wildunfall

von Christina Finke
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Inhalt
  1. Wildunfall: Was tun am Unfallort?
  2. Das auf keinen Fall nach einem Wildunfall machen!
  3. Wen verständigen am Unfallort?
  4. Wildunfall: Welche Schäden übernimmt die Versicherung?
  5. Besteht Schadenersatzanspruch nach einem Wildunfall?
  6. Schäden bei durch Wild verursachten Auffahrunfällen

Wildunfälle mit dem Auto können für Mensch und Tier verheerende Folgen haben. Die AUTO ZEITUNG erklärt, was zu tun ist, sollten Hirsch, Fuchs oder Reh vor das Fahrzeug gelaufen sein. Und: Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko – in diesen Fällen zahlt die Versicherung für entstandene Schäden!

Im Schnitt kollidieren in Deutschland pro Tag rund 800 Wildtiere mit Autos, wie aus der Wildunfall-Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Die Auswertung mit Zahlen aus dem Jahr 2022 zeigt aber nicht nur die Zahl der Wildunfälle, sondern auch die ausgeschütteten Schadenssummen: Die Versicherer zahlten 2022 für jeden Wildunfall mit einem Pkw im Schnitt mehr als 3300 Euro, die Gesamtsumme betrug rund 940 Mio. Euro. Doch was tun im Falle eines Wildunfalls? Die AUTO ZEITUNG erklärt, wie Autofahrer:innen Wildunfällen vorbeugen können, im Falle eines Zusammenstoßes richtig handeln und welche Schäden am Auto von der Kfz-Versicherung übernommen werden. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

Geschwindigkeitstoleranz bei Tempomaten (Video):

 
 

Wildunfall: Was tun am Unfallort?

Lässt sich ein Wildunfall trotz vorausschauender Fahrweise und erhöhtem Gefahrenbewusstsein nicht vermeiden, sollten Autofahrer:innen Tieren auf keinen Fall ausweichen. Sie könnten sonst den Gegenverkehr, nachfolgende Autos und sich selbst gefährden – etwa wenn sie auf nasser, mit Laub bedeckter Straße die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren und in der Folge in den Gegenverkehr oder gegen einen Baum schleudern. Der Schaden fällt beim Zusammenstoß mit einem Wildtier in der Regel geringer aus, als bei einer Kollision mit einem entgegenkommenden Auto oder einem Baum. Taucht ein Wildschwein, Hirsch oder Reh plötzlich auf der Fahrbahn auf, verhält man sich richtig, indem man möglichst stark abbremst und das Lenkrad gut festhält. Nach einem Zusammenstoß stellt sich die Frage: Was tun nach einem Wildunfall? Hier heißt es dann in jedem Fall: Ruhe bewahren. Außerdem sollten Betroffene unverzüglich die Warnblinkanlage einschalten und die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern. Zudem muss die Polizei über den Wildunfall und den genauen Standort informiert werden. Wurden Personen verletzt, ist zusätzlich die Notrufnummer 112 zu wählen.

 

Das auf keinen Fall nach einem Wildunfall machen!

Anfassen sollten Autofahrer:innen das tote oder verletzte Wild auf keinen Fall. Es herrscht eventuell Tollwutgefahr oder Gefahr durch ein aggressives Tier. Vom Unfallort entfernt werden darf das tote Wild übrigens nicht. Wer es trotzdem tut, riskiert eine Anzeige wegen Wilderei. Und: Wer nach einem Wildunfall ein Tier verletzt zurücklässt, begeht einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Entfernen sich Autofahrer:innen nach einem Zusammenstoß von der Unfallstelle und melden den Wildunfall nicht, müssen sie mit einer Anzeige wegen Tierquälerei rechnen, was Geldstrafen zwischen 5000 und 65.000 Euro nach sich ziehen kann. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe von Förster:in oder Jagdpächter:in.

 

Wen verständigen am Unfallort?

Nach einem Wildunfall sollten Beteiligte in jedem Fall auf das Eintreffen der Polizei am Unfallort warten. Die Beamt:innen suchen dann in der Umgebung sowie am Auto selbst nach Spuren und dokumentieren Schäden, Blutflecken oder Haarreste am Fahrzeug. Die Beweis- und Spurensicherung ist für die Versicherung wichtig. Zusätzlich müssen Jagdpächter:in beziehungsweise Förster:in über den Vorfall informiert werden, damit sie sich um das angefahrene oder tote Tier kümmern können. Nach der Aufnahme des Wildunfalls stellt die Polizei oder der:die Jagdpächter:in dann eine sogenannte Wildschadenbescheinigung aus: Nur wer diese bei der Kasko-Versicherung vorlegt, kann entsprechende Leistungen geltend machen. Wer Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug bei der Versicherung einreicht, ermöglicht zudem eine schnelle Bearbeitung des Schadenfalls.

 

Wildunfall: Welche Schäden übernimmt die Versicherung?

Sowohl durch eine Kollision als auch ein Ausweichmanöver können bei einem Wildunfall Schäden am Fahrzeug entstehen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten nicht, der Wildschaden kann lediglich über eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden. Wenn anhand von Wildschadenbescheinigung, Zeugenaussagen und Beweisfotos eindeutig nachgewiesen werden kann, dass Schäden am fahrenden Auto durch einen Zusammenstoß mit Wild entstanden sind, zahlt die Teilkaskoversicherung die Schadenbehebung. Viele Versicherungen beschränken ihre Ersatzpflicht jedoch auf Unfälle mit Haarwild – also Rehen, Hirschen, Füchsen oder Wildschweinen. Es gibt aber auch Tarife, bei denen zudem Schäden durch Unfälle mit Vögeln, Nutztieren und sogar Haustieren übernommen werden. Autofahrer:innen sollten die Konditionen ihrer Police dahingehend prüfen. Ereignet sich ein Unfall mit einem Haustier, kann Fahrer:innen eine Teilschuld treffen – abhängig vom Unfallhergang (z.B. überhöhte Geschwindigkeit). Grundsätzlich haften jedoch die Halter:innen des Tieres für Schäden am Auto.

Häufig ereignet sich ein Unfall jedoch, ohne dass das Fahrzeug mit dem Wildtier – zum Beispiel Wildschwein, Fuchs oder Reh – direkt zusammenstößt. Das kann passieren, wenn Autofahrer:innen erschrecken und das Lenkrad verreißen oder dem Tier sogar ganz bewusst ausweichen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Dann müssen Autofahrer:innen eindeutig nachweisen können, dass ein großes Tier den Unfall verursacht hat, das Ausweichmanöver erforderlich war und nur so ein größerer Schaden verhindert werden konnte – wobei eigentlich nur Zeug:innen helfen können. Ansonsten entfällt der Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung. Wenn ein Ausweichmanöver wegen eines kleinen Wildtiers, etwa einem Hasen, durchgeführt wurde, berufen sich Versicherungen häufig auf grobe Fahrlässigkeit. Die Begründung: Große Schäden sind bei einer Kollision mit solch einem Tier nicht zu erwarten. Wer einem Hasen ausweicht, muss aber nicht zwingend ohne Versicherungsschutz dastehen, vorausgesetzt das Auto ist mit einer Vollkaskoversicherung abgesichert. Denn diese springt im Allgemeinen für die Folgen eines Unfalls ein, solange dieser nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Allerdings müssen Versicherungsnehmende dann damit rechnen, dass das eine Hochstufung des Versicherungstarifs und Einbußen beim Schadenfreiheitsrabatt zufolge haben kann.

 

Besteht Schadenersatzanspruch nach einem Wildunfall?

Bei Wildunfällen ist ein Schadenersatzanspruch gegen Jagdpächter:innen oder Waldbesitzer:innen in der Regel nicht möglich. Grund dafür ist, dass Wildtiere im juristischen Sinne als "herrenlose Sache" angesehen werden. Andere Regelungen gelten lediglich bei Jagdveranstaltungen wie Treib- und Drückjagden. Dabei sind die Jagdveranstalter:innen dazu verpflichtet, das Wild nicht in Richtung befahrener Straßen zu treiben. Halten sie sich nicht daran, haften sie für ihren Fehler. Prinzipiell besteht zudem die Chance, dass die jeweilige Straßenbehörde für Schäden nach einem Wildunfall aufkommt, wenn das Verkehrszeichen "Wildwechsel" an entsprechenden Gefahrenstellen nicht angebracht wurde.

 

Schäden bei durch Wild verursachten Auffahrunfällen

Autofahrer:innen, die wegen eines kleinen Wildtieres abbremsen und dadurch einen Auffahrunfall verursachen, kann eine Mitschuld treffen. Denn bei kleinerem Wild – etwa einem Hasen oder Eichhörnchen – geht die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer:innen vor.

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