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    Kfz-Versicherung wechseln: Frist/Stichtag Tipps zum Wechsel der Kfz-Versicherung

    AUTO ZEITUNG
    Inhalt
    1. Kfz-Versicherung wechseln: Frist/Stichtag & wie möglich?
    2. Autoversicherung wechseln: Vergleich zahlt sich aus
    3. Schadenfreiheitsklasse sichern
    4. Kfz-Versicherung: Achtung bei Rabatten

    Die Kfz-Versicherung zu wechseln spart bares Geld – oft sogar einige hundert Euro im Jahr. Wir erklären, zu welchem Stichtag es wie möglich ist und welche Fristen sowie Fallstricke es zu beachten gilt. 

    Auf einen Schlag viele hundert Euro sparen: Die Kfz-Versicherung zu wechseln kann sich richtig lohnen. Trotzdem lassen etliche Autobesitzer jedes Jahr die Frist verstreichen – sei es aus Vergesslichkeit, aus Unwissenheit oder weil die ganze Prozedur so aufwändig erscheint. Warum nicht jetzt noch einen guten Vorsatz fassen und sich den Stichtag am 30. November rot im Kalender markieren? Zu diesem Datum läuft nämlich oft die Frist zum Wechseln der Kfz-Versicherung aus. Hunderte Euro Ersparnis klingt übertrieben? Die Stiftung Warentest hat zuletzt im November 2019 mal genau verglichen und dabei extreme Preisunterschiede bei den Versicherungen festgestellt. Dabei kostete eine Auto­versicherung mit den von der Stiftung Warentest empfohlenen Leistungen in Kfz-Haft­pflicht und Kfz-Teilkasko für einen Passat Kombi für 45-Jährige 291 Euro pro Jahr. Beim teuersten Tarif im Auto­versicherungs-Vergleich waren stolze 1012 Euro fällig. Daraus ergibt sich eine Preisspanne von 721 Euro. Ist also nicht absolut sicher, dass der eigene Vertrag bei der günstigsten Versicherung abgeschlossen wurde, lohnt sich der Vergleich allemal. Mehr zum Thema: So Kfz-Versicherung kündigen

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    Kfz-Versicherung wechseln: Frist/Stichtag & wie möglich?

    Um mit dem Wechsel der Kfz-Versicherung zu sparen, gilt es zunächst zu prüfen, zu welchem Stichtag die Versicherung spätestens gekündigt werden kann. Meist endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat – somit muss die Kündigung am 30. November beim Versicherer vorliegen. Einige Unternehmen lassen das Versicherungsjahr hingegen am Tag der Anmeldung des Fahrzeugs beginnen. Dann liegt der Stichtag dementsprechend einen Monat vor diesem Datum. Es besteht auch das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Dies ist der Fall, wenn der Grundbeitrag der Kfz-Versicherung erhöht wird. Die Versicherungen teilen einen solchen Schritt meist mit Versand der Jahresabrechnung im November mit. Nach dem Erhalt kann die Police einen Monat lang außerordentlich gekündigt werden. Somit ist hier die Kündigung auch nach dem 30. November noch möglich. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung besteht auch, nachdem der Versicherung ein Schaden gemeldet wurde – und zwar auch für den Fall, dass das Unternehmen den Schaden übernimmt. Beim Kauf eines neuen Autos besteht selbstverständlich immer die Möglichkeit, eine neue Versicherung abzuschließen. Den besten Tarif für die Kfz-Versicherung findet man, indem man sich umfassend informiert – entweder direkt bei den Versicherern, einem Versicherungsmakler oder über Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox.

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    Autoversicherung wechseln: Vergleich zahlt sich aus

    Egal, ob die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung oder die freiwillige Vollkasko- beziehungsweise Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Auto aufkommt: Tarifrechner im Internet geben schnell Aufschluss darüber, wie viel sich voraussichtlich bei dem Wechsel zu einer anderen Versicherung sparen lässt. Am besten wird mehr als eines dieser Online-Vergleichsportale genutzt, um einen verlässlichen Überblick zu erhalten. Abwarten bis kurz vor dem Stichtag im November kann sich auszahlen, da viele Anbieter den klassischen Wechselmonat für besonders attraktive Angebote nutzen. 

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    Das wird beim Prämienvergleich abgefragt: 

    -    Marke und Modell des Autos
    -    die Postleitzahl
    -    die Erstzulassung
    -    die Schadenfreiheitsklasse
    -    ob das Fahrzeug nur privat genutzt wird
    -    Datum des Führerscheinerwerbs
    -    Punkte in Flensburg

    Am Schluss der Auswertung ergibt es Sinn, sich von dem interessantesten Versicherungsunternehmen zunächst ein unverbindliches Angebot erstellen zu lassen und es in Ruhe zu prüfen. Denn beim Wechsel der Kfz-Versicherung lauern zahlreiche Fallstricke.

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    Schadenfreiheitsklasse sichern

    Die Schadenfreiheitsklasse ist ein entscheidender Faktor bei der Höhe der Versicherungskosten und damit beim Wechsel der Police. Vor dem Wechsel muss die alte Versicherung daher unbedingt schriftlich bestätigen, welche SF-Klasse sie dem neuen Anbieter melden wird. Es sind Fälle bekannt, in denen eine ungünstigere Einstufung weitergegeben wurde. Begründet wurde ein solches Vorgehen mit dem Argument, die bisherige SF-Klasse sei lediglich „intern“ zur Anwendung gekommen. Mithilfe der vorherigen Abfrage können mögliche Streitpunkte vor dem Wechsel noch ausgeräumt werden. Wichtig bei dem neuen Angebot ist zudem, ob im Falle eines Schadens extrem hohe Rückstufungen bei der SF-Klasse vorgesehen sind. Mit diesem Kniff finanziert so mancher Anbieter das vermeintliche Schnäppchen. Im Ernstfall können in den Jahren nach einem Unfall so einige tausend Euro an Mehrausgaben auf den Halter zukommen.

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    Kfz-Versicherung: Achtung bei Rabatten

    Viele Versicherungen locken mit saftigen Rabatten (zum Beispiel für Garagenautos oder Wenigfahrer) und verleiten so zum schnellen Wechsel der Autoversicherung. Bevor ein derartiger Preisnachlass in Anspruch genommen wird, muss hundertprozentig sicher sein, dass die geforderten Auflagen auf Dauer erfüllt werden. Stellt sich zum Beispiel bei einem Unfall heraus, dass die maximale Kilometerzahl überschritten wurde, drohen empfindliche Vertragsstrafen.

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    Diese Leistungen sind beim Wechsel der Kfz-Versicherung außerdem wichtig: 

    -    die Deckungssumme der Haftpflicht sollte deutlich über den gesetzlich festgeschriebenen Mindestbeträgen liegen
    -    Experten raten zu einer Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro; insbesondere Personenschäden können extrem hohe Schadenssummen nach sich ziehen
    -    im Gegensatz zur Haftpflicht kann grobe Fahrlässigkeit bei der Kaskoversicherung dazu führen, dass der Versicherungsschutz entfällt
    -    der neue Anbieter sollte auch dann für den Schaden aufkommen, wenn der Kunde der Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist 
    -    wenn häufiger im Ausland ein Mietwagen genutzt wird, ist die sogenannte Mallorca-Police von Vorteil; sie gleicht die oft zu niedrigen Deckungssummen der Versicherungen im Ausland aus
    -    Wildschadenklausel/Marderbiss: Treiben oft Marder am Auto ihr Unwesen oder lebt der Halter in einem ländlichen Gebiet? Dann können diese Klauseln zu durch Tieren verursachten Schäden von besonderem Interesse sein
    -    billige Tarife decken zum Beispiel oft nur Kollisionen mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz ab, nicht aber Zusammenstöße mit Pferden oder Rindern

    In einigen Fällen lässt sich auch ohne den Wechsel der Kfz-Versicherung sparen. Es ist sinnvoll, rechtzeitig bei der Versicherung nachzufragen, ob eine preiswertere Einstufung möglich wäre. Das kann dann der Fall sein, wenn sich das Fahrverhalten geändert hat.

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