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Geht auch ganz einfach:

Ratgeber: Mit Warnblinker Halteverbot umgehen? Parken mit Warnblinker

Darf man mit Warnblink-Anlage kurze Zeit im Halteverbot parken oder machen die Blinker den Sachverhalt nur schlimmer?

Jeder kennt die Situation und viele haben es in Zeitnot schon getan: Man will nur ganz kurz etwas erledigen, aber es ist kein Parkplatz frei. Also rechts ran und Warnblinker an, Halteverbot hin oder her. Schließlich dauert es nicht lang. Der Warnblinker soll anzeigen, dass man nur kurz halten möchte und sofort wieder zurückkommt.

 

Schlechte Idee: Mit Warnblinker im Halteverbot parken

Das Parken im absoluten Halteverbot ist jedoch auch dann nicht erlaubt, wenn man nur schnell das Paket bei der Post abgeben oder ein paar frische Brötchen holen will. An diesem Tatbestand ändert auch ein eingeschalteter Warnblinker nichts.

Ganz im Gegenteil, er erschwert den Fall sogar: Der Blinker darf nämlich nur benutzt werden, wenn das Auto gerade abgeschleppt wird oder eine Panne hat. Außerdem darf er zum Einsatz kommen, wenn eine Gefahr besteht, vor der andere Autofahrer gewarnt werden müssen, etwa ein Stauende auf der Autobahn. Die teure Folge: Der Falschparker riskiert nicht nur ein Knöllchen, sondern auch eine Geldbuße wegen missbräuchlichen Einsatzes eines Warnzeichens.

Mehr zum Thema: So wird eingefädelt

 

 

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