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Geht auch ganz einfach:

Kfz-Versicherung zahlt nicht: Darauf achten! Versicherungen geizen immer öfter im Schadensfall

von Manuel Becker
Inhalt
  1. Kfz-Versicherung zahlt nicht: Immer öfter Beschwerden
  2. Kfz-Versicherung stellt sich quer: Tipps!
  3. Schadenersatz nachträglich einklagen?

Immer häufiger klagen Kunden nach einem Unfall, dass ihr Kfz-Versicherungen nicht zahlt oder die Regulierung durch lange Wartezeiten verzögert wird. Eine Forsa-Umfrage zeigt, dass Autofahrer die geschädigt worden sind immer härter um ihr Geld kämpfen müssen. 

Ein Verkehrsunfall ist immer schlimm, doch wenn die Kfz-Versicherung nicht zahlt, kann das schnell zum finanziellen Fiasko werden. Verkehrsanwälte haben ermittelt, dass die Regulierung von Haftpflichtschäden von Jahr zu Jahr schwieriger wird. Gerade bei Marktführer HUK-Coburg ist hier besonders häufig negativ aufgefallen. Das hat eine Forsa-Umfrage, die mit 1072 Anwälten durchgeführt wurde, ergeben. Insgesamt 72 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass sich das Regulierungsverhalten der Versicherer verschlechtert hat. Nur vier Prozent der Anwälte erkennen eine Verbesserung des Services. Ein Kritikpunkt sind die verlängerten Bearbeitungszeiten und der Einsatz von Verzögerungstaktiken. Dazu kommt das häufige Kürzen oder Zurückweisen von Leistungen. Während der Forsa-Umfrage mussten die Befragten eine Bewertung zu den 20 umsatzstärksten Versicherungsunternehmen abgeben. 68 Prozent sagen, dass die HUK-Coburg "häufig" Probleme bei der Regulierung von Schäden macht. Auf Platz zwei mit 46 Prozent steht die VHV und 44 Prozent erreicht die Allianz auf Platz drei. Am besten schneidet die Gothaer Versicherung ab, denn hier kritisieren nur neun Prozent die Häufigkeit der Probleme.

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Kfz-Versicherung zahlt nicht: Immer öfter Beschwerden

Bei der Forsa-Umfrage drehte es sich auch um die länge der Bearbeitungszeit. Hier zeichnet sich ein ähnliches Ergebnis ab. In dieser Kategorie liegt die Allianz mit 50 Prozent auf Platz eins. 36 Prozent der befragten Anwälte sagen, dass die HUK-Coburg lange Bearbeitungszeiten hat und 33 Prozent haben bei der VHV das Gefühl in eine Verzögerungstaktik zu geraten. Auch hier bildet die Gothaer Versicherung mit zehn Prozent das Schlusslicht. Der Ärger für die Versicherten ist immens, wenn die Kfz-Versicherung nicht zahlt. Laut Jörg Elsner, dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, können die Geschädigten nicht darauf vertrauen, dass sie das gezahlt bekommen, was ihnen zusteht.

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Kfz-Versicherung stellt sich quer: Tipps!

Autofahrer sollten sich vor Abschluss eines Kfz-Versicherungsvertrags gut über die einzelnen Versicherungen informieren. Neben Preisen und Leistungen empfiehlt es sich auf die Zahlungsmoral zu achten. Da können Ergebnisse von Umfragen oder Kundenmeinungen weiterhelfen. Das günstigste Angebot hat unter Umständen auch einen Haken. Außerdem sollten der Versicherungsnehmer im Schadenfall direkt einen Anwalt konsultieren und die Regulierung in seine Hände geben. Dieser kennt das Vorgehen und die Abläufe mit den Versicherungen und kann beratend zur Seite stehen. Rechtsschutzversicherte (Verkehrsrechtsschutz) brauchen keine Angst vor den Kosten zu haben, die Anwaltsrechnung wird übernommen. Und: Als eindeutig Geschädigter muss die gegnerische Kfz-Versicherung auch für die Anwaltskosten aufkommen.

Achtung: Konsultieren Sie erst nach der Schadenabwicklung einen Anwalt, zum Beispiel weil die gegnerische Kfz-Versicherung nicht den kompletten Betrag beglichen hat, oder es gibt Steit über die Höhe der Mietwagenkosten, tun sich Anwälte gemeinhin schwerer Ihren Fall zu übernehmen. Die Kosten, die ein Anwalt dann in Rechnung stellen kann, decken oft nicht den Aufwand seiner Arbeit ab.

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Schadenersatz nachträglich einklagen?

Für ein paar hundert Euro lohnt sich ein Gerichtsverfahren unter Umständen nicht. Der Streitwert sollte deutlich über den Gerichtskosten liegen. Riskiert die Versicherung dann doch eine Klage, sollten sie aufpassen, dass sie nicht um den Schadenersatz betrogen werden. Die meisten Versicherungsnehmer reagieren verängstigt, wenn es um ein Gerichtsverfahren geht. Überprüfen sie ganz genau Abrechnung und Gutachten des Schadens. Wird eine starke Abweichung der Schadenssumme und des vermuteten Betrags erkannt, sollten sie ein weiteres unabhängiges Gutachten in Auftrag geben. In jedem Fall lohnt es sich einen Rechtsanwalt einzuschalten. Beim Schadenersatz gibt es eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt ab dem ersten Januar des folgenden Kalenderjahres.

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