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E-Auto-Prämie: Hersteller zahlen Staatsanteil Diese Hersteller übenehmen den Umweltbonus

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
Inhalt
  1. Kein BAFA-Antrag auf E-Auto-Förderung mehr
  2. Welche Autobauer übernehmen den staatlichen Bonus und mit welcher Frist?
  3. Förderungsstopp: Vom E-Auto-Kauf zurücktreten?
  4. Warum wurden E-Autos gefördert?
  5. Umweltbonus: Das galt ab September 2023
  6. Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Elektroautos?
  7. BAFA-Antrag für die E-Auto-Förderung
  8. Welche Autos erhielten die BAFA-Förderung?
  9. Wie viel Geld im Fördertopf?
  10. Wie lange wird gefördert und welche Fristen gelten?

Die Bundesregierung hat die E-Auto-Förderung gestoppt. Wer vor 18. Dezember 2023 keinen BAFA-Antrag gestellt hat, geht leer aus. Welche Autobauer nun befristet den vollen Umweltbonus für bereits bestellte Autos übernehmen oder gar darüber hinaus Vergünstigungen anbieten, listet die AUTO ZEITUNG hier auf!

 

Kein BAFA-Antrag auf E-Auto-Förderung mehr

Durch das milliardenschwere Finanzloch nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung die Förderung kurzfristig gestoppt. Seit 18. Dezember 2023 ist es daher nicht mehr möglich, einen Antrag auf den Umweltbonus beim BAFA einzureichen. Personen mit bereits bestellten oder gekauften E-Autos, die noch keinen Antrag gestellt haben, können nun auch keinen Antrag auf Förderung mehr stellen. Doch schalten sich jetzt die Autobauer ein, um ihre Kundschaft nicht auf den gestiegenen Kosten sitzen zu lassen und das abrupte Ende der staatlichen Förderung zu kompensieren. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

Wenn alle auf Elektroautos umsteigen – ein Gedankenspiel im Video:

 
 

Welche Autobauer übernehmen den staatlichen Bonus und mit welcher Frist?

Eigentlich hatte die Bundesregierung vorgesehen, noch bis Jahresende 2023 eine Kaufprämie für Neuwagen von bis zu 4500 Euro zu gewähren. Mit dabei: die Hälfte als Zulage der Hersteller, also bis zu 2250 Euro. Zum 1. Januar 2024 sollte die staatliche Prämie auf 3000 Euro gesenkt werden und dann Ende 2024 auslaufen. Doch viele Autobauer haben sich dazu bereiterklärt, den nun wegfallenden staatlichen Anteil der Förderung zu zahlen. Das sind die Bedingungen und Fristen der einzelnen Hersteller:

BYD

Der chinesische Autobauer BYD garantiert seinen Kunden:innen, die Fahrzeuge bis zum 17.12.2023 bestellen oder welche bis zum 31.12.2023 zulassen, die bisherige Förderhöhe komplett zu zahlen.

Cupra

Den nun abgeblasenen staatlichen Teil der Förderung zahlt Seat Kunden:innen seines Cupra Born in voller Höhe bis Ende 2023. Das gilt für Bestellungen bis zum 18.12.2023 sowie Auslieferungen bis Ende März 2024.

Dacia

Auch die Renault-Tochter Dacia garantiert bei allen betroffenen Fahrzeugen seines Elektromodells Spring, die nach den bisherigen BAFA-Richtlinien bonusberechtigt waren und bis einschließlich 31. März 2024 zugelassen werden, den ursprünglich geplanten Umweltbonus zu erstatten.

Hyundai

Der koreanische Hersteller Hyundai garantiert seiner E-Auto-Kundschaft, die bis 17. Dezember 2023 einen Vertrag geschlossen hat, die volle Umweltprämie aus 2023. Im Rahmen einer Rabattaktion bietet Hyundai zudem für den Ioniq 5, Ioniq 6 sowie den Kona Electric eine Umweltprämie von 7000 Euro. Dies soll den Wegfall der stattlichen Förderung kompensieren und gilt für Gewerbe- wie auch Privatkunden:innen.

Kia

Auch Kia übernimmt bei der Förderung nicht nur den Hersteller-, sondern auch den Bundesanteil. Private Kunden:innen, die bis Ende 2023 ein entsprechendes Fahrzeug wie den Niro EV oder den EV6 bestellt haben oder ihr Fahrzeug bis Ende März 2024 zugelassen haben, erhalten die Förderung in voller Höhe. Bei Bestellungen ab dem 1. Januar 2024 wird der geplante, reduzierte Förderbetrag übernommen.

Mazda

Bis zum 17. Dezember 2023 zahlt Mazda für seine E-Autos mit abgeschlossenen Kauf- und Leasingverträge die volle Förderung. Für Fahrzeuge, die zwischen dem 1.01.24 und dem 31.03.2024 erstmals zugelassen werden, zahlt der Hersteller den geplanten, reduzierten Fördersatz.

Mercedes

Mercedes möchte für Fahrzeuge, die bis Ende 2023 geliefert und zugelassen werden, neben dem Herstelleranteil auch den staatlichen Anteil zu übernehmen, sollte der Staat nicht mehr zahlen. Darüber hinaus will die Stuttgarter Marke Aufträge, die 2024 ausgeliefert werden sowie Neuaufträge ab dem 1. Januar bis auf Weiteres mit dem für 2024 ursprünglich vorgesehenen Herstelleranteil fördern.

MG

Der chinesischer Autobauer MG teilte mit, er übernehme "für alle Bestellungen vor dem 18. Dezember 2023, für die keine rechtzeitige Zulassung möglich war, den Umweltbonus in gleicher Höhe selbst".

Nio

Der E-Auto-Hersteller Nio übernimmt den staatlichen Anteil der Kaufprämie bei Bestellungen bis Jahresende 2023 und Auslieferung bis Ende Januar 2024.

Nissan

Den Umweltbonus aus eigener Tasche zahlt auch Nissan weiter. Private Käufer:innen, die bis einschließlich 17.12.2023 einen Kaufvertrag für ein entsprechendes Fahrzeug abgeschlossen haben und das Fahrzeug bis zum 31.12.2023 zulassen, erhalten die volle Förderung. Die geplante, reduzierte Umweltprämie übernimmt Nissan für Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2024.

Stellantis-Konzern (Alfa Romeo, Chrysler, Citroën, Dodge/Ram, DS, Fiat/Abarth, Jeep, Lancia, Maserati, Opel und Peugeot)

Zum einen garantiere der Stellantis-Konzern für seine Marken bis Ende 2023 die volle Prämie von bis zu 6750 Euro für Elektrofahrzeuge, die nach den bisherigen Richtlinien förderungsfähig waren. Zum anderen will Stellantis für bereits bestellte E-Fahrzeuge, die bis zum 29. Februar 2024 zugelassen werden, die ursprünglich geplante gesenkte Prämie von bis zu 4500 Euro übernehmen.

Renault

Auch Renault garantiert den Umweltbonus für seine prämienberechtigten Elektrofahrzeuge mit Zulassungen in diesem Jahr. Für Zulassungen bis zum 31.03.2024 erstattet der Hersteller noch den reduzierten Umweltbonus.

Tesla

Tesla übernimmt ab dem 18. Dezember 2023 die ausgefallene Förderung für neue Bestellungen von Model 3 und Model Y, die bis Ende des Jahres ausgeliefert worden wären.

VW

Volkswagen will den Zuschuss zunächst selbst zahlen. Für Fahrzeuge, die 2023 noch zugelassen werden, gebe es die volle Prämie. Für alle bis 15. Dezember 2023 bestellten förderfähigen E-Autos der ID-Baureihe, die bis Ende März 2024 zugelassen werden, übernehme VW den ursprünglich geplanten abgesenkten Satz von bis zu 4500 Euro.
Mit dpa

 

Förderungsstopp: Vom E-Auto-Kauf zurücktreten?

Wer darauf vertraut hat, dass das bestellte E-Auto vom Umweltbonus profitiert und nun durch den Stopp der Förderung bis zu 4500 Euro mehr zahlen soll, fragt sich vielleicht, ob ein Rücktritt vom Kauf möglich ist. "Das geht nur in Einzelfällen", erklärt ADAC-Sprecherin Katrin van Randenborgh. Grundsätzlich ist bei einem Rücktritt ein pauschaler Schadenersatz von zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises zu zahlen. Möglich wäre ein Rücktritt jedoch, wenn beispielsweise der Umweltbonus als Geschäftsgrundlage des Kaufvertrags zu werten ist. "Wenn Ihnen der Händler zugesagt hat, dass Sie die Förderung in jedem Fall noch mitnehmen können, egal ob schriftlich oder mündlich, dann sollten Sie sich darauf berufen", sagt der Chefredakteur des Ratgeberportals Finanztip, Hermann-Josef Tenhagen. Hat man das Auto erst vor wenigen Tagen online bestellt, könnte zudem das 14-tägige Rücktrittsrecht aus dem Fernabsatzgesetz greifen.

 

Warum wurden E-Autos gefördert?

Elektroautos sind in der Anschaffung vergleichsweise teuer. Doch spielt die Elektromobilität als essenzieller Teil der Mobilitätswende eine wichtige Rolle für die Bundesregierung.  Deswegen gab es ab 2016 staatliche Unterstützung in Form der E-Auto-Prämie. Bis Ende 2022 galt diese auch für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge. Ab 2023 wurde nur noch reine E-Autos gefördert. Den Zuschuss gab es bis Ende August 2023 dabei sowohl beim Neuwagenkauf als auch für Leasingautos (Mindestlaufzeit: zwölf Monate). Für Gebrauchtwagen, deren Erstzulassung weniger als ein Jahr zuvor stattgefunden hat und noch keine Förderung erhalten haben (z.B. Reimporte), gab es den Bonus ebenfalls. 

 

Umweltbonus: Das galt ab September 2023

Wer konnte die E-Auto-Förderung beantragen?

Es konnte nur die Person einen BAFA-Antrag stellen, die in den Zulassungspapieren eingetragen ist und das Auto auch selbst gekauft hat – auch beim Leasing. Für die Antragstellung konnte auch eine Vollmacht an Dritte ausgestellt werden. Vor September 2023 gab es die Prämie für E-Autos für Privatpersonen sowie Firmen, Vereine und Kommunen und viele weitere Erwerbsformen. Ab 1. September 2023 konnten nur noch Privatpersonen den Umweltbonus für ihr neues E-Auto beantragen. Für Firmen, Selbstständige, Stiftungen, Vereine, Körperschaften, Arztpraxen, Kanzleien und andere Unternehmen war kein Antrag auf Förderung eines E-Autos mehr möglich. Zudem fiel die E-Auto-Prämie auch für Mitarbeiterleasings und anderweitig gewerblich geleaste Autos weg. Das geförderte Auto durfte also ausschließlich privat genutzt werden.

 

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Elektroautos?

Seit 18. Dezember 2023 werden Elektroautos nicht mehr gefördert. So hoch fiel der Bonus zuletzt aus:

 Netto-Listenpreis
bis 40.000 Euro
Netto-Listenpreis
40.000 bis 65.000 Euro
Neuwagen-Kauf
(min. 12 M Haltedauer)
4500 Euro Staat
2250 Euro Hersteller
3000 Euro Staat
1500 Euro Hersteller
Neuwagen-Leasing
(12-23 Monate)
2250 Euro Staat
1125 Euro Hersteller
1500 Euro Staat
750 Euro Hersteller
Neuwagen-Leasing
(ab 24 Monate)
4500 Euro Staat
2250 Euro Hersteller
3000 Euro Staat
1500 Euro Hersteller
Gebrauchtwagen-Kauf
(min. 12 M Haltedauer)
3000 Euro Staat
1500 Euro Hersteller
3000 Euro Staat
1500 Euro Hersteller
Gebrauchtwagen-Leasing
(12-23 Monate)
1500 Euro Staat
750 Euro Hersteller
1500 Euro Staat
750 Euro Hersteller
Gebrauchtwagen-Leasing
(ab 24 Monate)
3000 Euro Staat
1500 Euro Hersteller
3000 Euro Staat
1500 Euro Hersteller

Wie hoch ist der Umweltbonus für Plug-in-Hybride?

Seit 2023 werden Plug-in-Hybride nicht mehr gefördert.

 

BAFA-Antrag für die E-Auto-Förderung

Die Förderung für E-Autos wurde bis zum Antragsstopp Mitte Dezember 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Für alle noch nicht bearbeiteten, aber noch vor dem Stopp eingereichten Anträge gilt: Wer den BAFA-Antrag zuerst gestellt hat, erhält zuerst die Förderung. Zudem muss der Wagen zwölf Monate auf die Antrag stellende Person in Deutschland zugelassen bleiben. Das alles gilt für Neuwagen genauso wie für Gebrauchtwagen. Für Leasingfahrzeuge gilt eine Mindesthaltedauer von zwölf Monaten, bei einer Leasinglaufzeit von zwölf bis 23 Monaten. Bei einer maximalen Leasinglaufzeit über 23 Monate gilt eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten, um den Umweltbonus erhalten zu dürfen. Vor dem kurzfristigen Aus der Förderung galt: Ab Tag der Zulassung konnte der Antrag innerhalb eines Jahres gestellt werden. Wer einen Antrag vor der Zulassung stellte, musste mit einer Ablehnung durch das Bundesamt rechnen und konnte auch nach der Zulassung keinen neuen Antrag für dasselbe Fahrzeug stellen.

Welche Unterlagen?

Für die Antragstellung musste die Fahrzeugrechnung mit ausgewiesenem Herstelleranteil an der Umweltprämie im Online-Portal hochgeladen werden. Bei Gebrauchtwagen war zusätzlich ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs (DAT-Deutsche Automobil Treuhand, Schwacke GmbH oder Neufahrzeugrechnung) erforderlich. Zudem galten beim Leasing bestimmte Regelungen für den Umweltbonus: Hier mussten die verbindliche Bestellung zum Leasingvertrag, der Leasingvertrag selbst sowie die interne Kalkulation eingereicht werden.

 

Welche Autos erhielten die BAFA-Förderung?

Stand das Fahrzeug auf der BAFA-Liste der förderfähigen Autos, konnte man für das Auto die Umweltprämie beantragen – hier der Artikel zu förderfähigen E-Autos.

Umweltbonus für Neuwagen

Bei Neuwagen konnte die BAFA-Förderung für reine Elektroautos beziehungsweise Autos, die kein CO2 ausstoßen, beantragt werden. Es waren alle Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, förderberechtigt. Voraussetzung: Der Netto-Listenpreis des Basismodells (ohne Sonderausstattung) bei Markteinführung des Modells durfte maximal 65.000 Euro betragen. Es galt der Preis, den die BAFA in ihrer Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufführt.

Umweltbonus für Gebrauchtwagen

Die Prämie für Elektrofahrzeuge galt auch für Gebrauchtwagen, die vom Hersteller beispielsweise als Leasingrückläufer angeboten wurden und die auf der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufgeführt sind. Das gebrauchte Auto durfte dabei jedoch nicht schon als Neuwagen einen E-Auto-Bonus kassiert haben. Zudem durften seit der Erstzulassung des Gebrauchten nicht mehr als zwölf Monate vergangen und eine maximale Laufleistung von 15.000 km nicht überschritten sein, was von Sachverständigen oder einer Prüforganisation bestätigt werden musste. Die Erstzulassung musste nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt sein. Die Erstzulassung durfte auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein. Bei jungen Gebrauchten galten 80 Prozent des Brutto-Listenpreises plus Sonderausstattung abzüglich des Brutto-Herstelleranteils als Schwellenwert für den förderfähigen Kaufpreis. Dieser durfte zudem 65.000 Euro nicht überschreiten.

Diese Autos erhielten keine Förderung

Vom Förderprogramm der BAFA ausgenommen waren Fahrzeuge mit Verbrenner- oder Hybrid-Antrieb. Ab 1. September gab es die Prämie zudem nur noch für privat gekaufte oder geleaste Fahrzeuge. In irgendeiner Form gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge erhielten ab Ende August 2023 keinen Umweltbonus mehr. Auch die Förderung von elektrischen Gebrauchtfahrzeugen durch einen privaten Kaufvertrag war nicht möglich.

 

Wie viel Geld im Fördertopf?

Die Förderung umfasste bis zum Stopp Mitte Dezember 2023 insgesamt 2,4 Mrd. Euro für rund 376.000 bewilligte Anträge. 2022 hat das BAFA rund 3,4 Mrd. Euro für rund 820.000 Fahrzeuge ausgezahlt.

 

Wie lange wird gefördert und welche Fristen gelten?

Die Förderung für Elektroautos ist beendet. Es werden nur noch bereits eingereichte Anträge bearbeitet.

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