|
Tatbestand:
|
Bußgeld in (EUR)
|
Punkte
|
Fahrverbot
|
|
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
|
30 €
|
-
|
nein
|
|
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
- mit Sachbeschädigung
|
35 €
|
-
|
nein
|
|
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
|
100 €
|
3
|
nein
|
|
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt
|
80 €
|
1
|
Nein
|
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
|
100 €
|
3
|
nein
|
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
- dabei Verkehrszeichen (VZ 276, 277) nicht beachtet oder
- Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295, 296) überquert oder überfahren oder
- der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt
|
150 €
|
4
|
nein
|
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
- mit Gefährdung
|
250 €
|
4
|
1 Monat
|
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
- mit Sachbeschädigung
|
300 €
|
4
|
1 Monat
|
|
Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277)
|
70 €
|
1
|
nein
|
|
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug
|
120 €
|
4
|
nein
|
|
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug
- mit Gefährdung
|
200 €
|
4
|
1 Monat
|
|
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug
- mit Sachbeschädigung
|
240 €
|
4
|
1 Monat
|
|
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet
|
80 €
|
2
|
nein
|