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Bußgeldkatalog: sonstige Verstöße und Pflichten

Bußgeldkatalog: sonstige Verstöße und Pflichten & Strafen

16.03.2010

Bußgeldkatalog - Verstöße und Pflichten

  
  Regelungen für Fahrzeugführer:  
  SONSTIGE VERSTÖSSE UND PFLICHTEN
        
  Alle Verstöße zum Thema Verstöße und Pflichten im Straßenverkehr aus dem aktuellen Bußgeldkatalog:
 

Tatbestand:

Bußgeld in (EUR)

Punkte

Fahrverbot

Als Fahrzeugführer hat man stets dafür zu sorgen, dass seine Sicht oder sein Gehör durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, ein Gerät oder den Zustand des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt war.

10 €

-

nein

Als Fahrzeugführer hat man stets dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt.

25 €

-

nein

Als Fahrzeugführer hat man stets dafür zu sorgen, dass das vorgeschriebene Kennzeichen stets gut lesbar war.

5 €

-

nein

Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrs-überwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

75 €

4

nein

Fahrzeug oder Zug nicht auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr gezogen, obwohl unterwegs die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigende Mängel aufgetreten waren, die nicht alsbald beseitigt werden konnten.

10 €

-

nein

An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter (Fußgänger) erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht, oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt

80 €

4

nein

... und gefährdeten dadurch Andere

100 €

4

nein

... es kam zum Unfall
 
120 € 4 nein

Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt

10 €

-

nein

Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt

20 €

-

nein

Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt

50 €

3

nein

Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt oder Schallzeichen gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen

10 €

-

nein

Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet

5 €

-

nein

Straße beschmutzt oder benetzt, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte

10 €

-

nein

Verkehrswidrigen Zustand nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt oder nicht ausreichend kenntlich gemacht

10 €

-

nein

Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegen gelassen, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte

40 €

1

nein

Gefährliches Gerät nicht wirksam verkleidet

5 €

-

Nein

Bei Arbeiten außerhalb von Gehwegen oder Absperrungen auffällige Warnkleidung nicht getragen

5 €

-

Nein

 
  (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt)