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Dieselskandal: Porsche-Bußgeld & Rückgabe Porsche muss Bußgeld zahlen

von Max Sonnenburg
Inhalt
  1. Dieselkandal: Porsche zahlt 535 Mio. Euro Bußgeld
  2. Gerichtsurteil: Porsche muss Cayenne-Diesel zurücknehmen
  3. Gerichtsurteil zu Rückgabe eines Porsche-Diesels

Wegen des Dieselskandals muss Porsche ein Bußgeld in Höhe von 535 Millionen Euro zahlen. Außerdem: Die Fahrerin eines Porsche-Diesel hat vor dem Landgericht Stuttgart auf die Rückgabe ihres Porsche Cayenne Diesel geklagt. Das Gerichtsurteil erging zu Gunsten der Klägerin. Im April 2019 wurde der zuständige Richter jedoch für befangen erklärt!

Die Volkswagen-Tochter Porsche muss wegen des Dieselskandals ein Bußgeld in Höhe von 535 Millionen Euro zahlen, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anfang Mai 2019 entschieden hat. Grund dafür seien unter anderem fahrlässige Aufsichtspflichtverletzungen in der Entwicklungsabteilung im Hinblick auf Emissionen von Fahrzeugen seit 2009. Dabei werden aus der Ahndung der Ordnungswidrigkeit vier Millionen Euro fällig, bei den restlichen 531 Millionen Euro handelt es sich um eine Gewinnabschöpfung. Dazu wurden unter anderem die Gewinne aus dem Verkauf betroffener Fahrzeuge berücksichtigt. Konkret soll es sich dabei um Dieselfahrzeuge von Porsche handeln, die mit V6- und V8-Motoren von Audi ausgestattet wurden. Da Porsche keine Rechtsmittel eingelegt hat, ist der Bußgeldbescheid wirksam. Abgeschlossen ist der Dieselskandal für die Volkwagen-Tochter aber noch nicht: Ein im Juli 2017 angestoßenes Ermittlungsverfahren gegen einzelne Mitarbeiter der Porsche AG läuft weiter.

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Porsche fordert Schadenersatz von VW im Video:

 
 

Dieselkandal: Porsche zahlt 535 Mio. Euro Bußgeld

Ein am Stuttgarter Landgericht für 195 Abgasskandal-Verfahren verantwortliche Richter wird abgelöst. Er wurde Ende April 2019 auf Antrag der VW-Holding Porsche SE und von Volkswagen selbst für befangen erklärt. Der Grund: Die Eherfrau des Richters hat vor einem anderen Landgericht selbst Klage gegen VW erhoben. Die Verfahren werden nun von anderen Richtern bearbeitet, die Entscheidung ist rechtskräftig. Zuvor hatte der nun für befangen erklärte Richter die Porsche SE in zwei Verfahren im Zuge des Dieselskandals zu Schadensersatz verurteilt. Der Autobauer beantragte daraufhin seine Ablösung und VW legte einen weiteren Antrag nach. Ein erster Befangenheitsantrag war zuvor jedoch in zwei Instanzen abgewiesen worden. Mehr zum Thema: Gerichtsurteil gegen VW im Abgasskandal

 

Gerichtsurteil: Porsche muss Cayenne-Diesel zurücknehmen

Im Herbst 2018 musste Porsche erstmals seit dem Bekanntwerden des Dieselskandals ein betroffenes Fahrzeug zurücknehmen und zusätzlich Schadenersatz zahlen. Das erging aus dem Gerichtsurteil des Landgerichts Stuttgart vom 25. Oktober 2018. Geklagt hatte die Halterin eines Porsche Cayenne Diesel, Baujahr 2014. Das Fahrzeug ist mit einem Sechszylinder-Diesel der Schadstoffklasse Euro 6 ausgestattet. Die Klägerin hatte auf die Rückgabe des Porsches und die Erstattung des Kaufpreises geklagt. Das Gericht folgte der Klägerin. Der Richter sprach der Frau Schadenersatz in Höhe von knapp 60.000 Euro und fünf Prozent Zinsen zu. Das Landgericht Stuttgart sah es als erwiesen an, dass der Porsche-Diesel vorsätzlich mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen war und wertete diese als sittenwidrig. In dem Gerichtsurteil verwies das Gericht darauf, dass Porsche sich vorsätzlich über bestehende Regeln hinweggesetzt habe, um Gewinne und Wettbewerbsvorteile zu generieren. Der Richter urteilte, dass der Klägerin durch die konkrete Gefahr, dass das Kraftfahrtbundesamt das Auto hätte stilllegen können, ein Schaden entstanden sei. Dementsprechend müsse eine Rückgabe des Porsche-Diesels erfolgen. 

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Gerichtsurteil zu Rückgabe eines Porsche-Diesels

Das Urteil der ersten Instanz zur Rückgabe eines Porsche-Diesels ist noch nicht rechtskräftig, sodass Porsche Berufung beim OLG Stuttgart einlegen könnte. Aus Unternehmenskreisen ist zu vernehmen, dass Porsche das Urteil als "rechtsfehlerhaft" erachtet. Es wird augmentiert, dass Porsche bereits mit dem Kraftfahrtbundesamt kooperiere, indem technische Anpassungen durch Softwareaktualisierungen durchgeführt werden. Aus Sicht der Verantwortlichen können selbst vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge uneingeschränkt genutzt werden. Entsprechend dieser Auffassung geht Porsche davon aus, dass das Urteil in der zweiten Distanz nicht bestätigt wird. Pikanterweise wurden die Selbstzünder nicht von Porsche, sondern von Audi gebaut. Nachdem Bekanntwerden des Abgasskandals rief Porsche die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstätten. Im Sommer 2017 wurde die Nachrüstung auch vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet. Betroffen waren zunächst 22.000 Fahrzeuge europaweit. Im Mai 2018 folgte der nächste Rückruf, von dem weitere 60.000 Autos in Europa betroffen waren. Mehr zum Thema: So Euro 6 nachrüsten

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