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Geht auch ganz einfach:

Fristlose Kündigung nach Autorennen: Gerichtsurteil Job weg nach illegalem Autorennen

Alexander Koch Chefredakteur Digital

Darf man gekündigt werden, wenn man an einem illegalen Autorennen teilnimmt? Das Düsseldorfer Arbeitsgericht bejaht dies und bestätigt die Rechtsmäßigkeit der fristlosen Kündigung eines Autoverkäufers.

Wer an illegalen Autorennen teilnimmt gefährdet nicht nur sich selbst und andere, sondern riskiert möglicherweise auch seinen Arbeitsplatz. So erging es einem Autoverkäufer, der betrunken an einem illegalen Rennen in der Düsseldorfer Innenstadt teilnahm. Der Arbeitgeber erfuhr davon und kündigte seinem Mitarbeiter fristlos. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht bestätigte nun die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise. Der Autoverkäufer hatte vergeblich zu seiner Verteidigung angeführt, dass es sich nicht um ein illegales Autorennen gehandelt habe. Angeblich habe jemand seinen Lamborghini gestohlen und er habe den Dieb spontan mit einem Renn-Quad verfolgt. Dieser Argumentationsweise folgte das Gericht nicht. Der Mann war bereits in der Vergangenheit betrunken Auto gefahren, verursachte dabei einen Unfall mit Totalschaden. Er wurde abgemahnt, sein Führerschein eingezogen. Auch im aktuellen Fall sei wieder Alkohol mit im Spiel gewesen. Mit zu hohem Tempo sei der Mann gefahren und habe mehrere rote Ampeln missachtet. Mehr zum Thema: Führerschein-Entzug auf Lebenszeit bei Raser-Delikten?

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Fristlose Kündigung nach illegalem Rennen

Aufgrund der Vorgeschichte des Angestellten und seines aktuellen Fehlverhaltens sei dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Autoverkäufers nicht mehr zuzumuten und die fristlose Kündigung folglich wirksam. Ausschlaggebend für die Kündigung sei neben der Vorgeschichte des Mannes vor allem die Schwere des Verkehrsverstoßes gewesen. Eine Kündigungsschutzklage des Autohändlers wurde vom Gericht abgewiesen. Aktenzeichen: 15 Ca 1769/16. Mehr zum Thema: Alle Informationen zur MPU

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