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Geht auch ganz einfach:

Handy am Steuer: Verbot gelockert Handyverbot am Steuer gelockert

Wer sein Handy während der Fahrt in der Hand hält, verstößt nicht automatisch gegen das Verbot am Steuer. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart aufgrund eines Schlupflochs in der Straßenverkehrsordnung.

Mit seinem Beschluss hat das Oberlandesgericht Stuttgart das Handyverbot am Steuer aufgelockert. Das Handy während der Fahrt in der Hand zu halten, verstößt nicht mehr ohne weiteres gegen das Handyverbot am Steuer. Der Grund für die Entscheidung ist ein kleines, unscheinbares Wort am Ende der neu formulierten Straßenverkehrsordnung. Hieß es dort ursprünglich, die Benutzung des Telefons sei untersagt, wenn der Fahrer hierfür das Gerät aufnimmt oder hält, steht jetzt dort: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss." Für die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart war das Wort "muss" von besonderer Bedeutung. Im vorliegenden Fall gab der Autofahrer nämlich an, während des Telefongesprächs ins Auto gestiegen zu sein, worauf sich die Freisprechanlage aktivierte, die er anschließend auch zum Telefonieren genutzt habe. Das Handy habe er schließlich vergessen abzulegen und daher noch in der Hand gehabt. Mehr zum Thema: Der Bußgeldkatalog

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Handy am Steuer Teuer und gefährlich

Handy am Steuer ist und bleibt gefährlich (Video):

 

Handyverbot am Steuer durch Urteil gelockert

Da die Aussage des Fahrers nicht zu widerlegen ist, war die Handlung nach Ansicht des Richters legal. Im Sinne der neu formulierten Straßenverkehrsordnung musste das Handy zu seiner Benutzung nämlich nicht in der Hand gehalten werden. Aufgrund der Freisprechanlage hätte das Handy jederzeit zur Seite gelegt werden können, sodass das Schlupfloch hier greift. Darüber hinaus begründen die Richter die Entscheidung damit, dass das bloße Halten des Handys kein "eigenständiges Gefährdungspotential" entwickelt. Schließlich dürfen Autofahrer während der Fahrt auch Essen und Getränke verzehren. Das generelle Handyverbot am Steuer ist mit dieser Entscheidung allerdings nicht aufgehoben. Es gilt weiterhin für alle, die in ihrem Auto keine Freisprechanlage haben und daher das Handy zum Gespräch ans Ohr halten müssen. 

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