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Autofahren: So gefährlich ist Glühwein Wirkung von Glühwein wird oft unterschätzt

AUTO ZEITUNG

Der Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt ist eine unterschätzte Gefahr, die schnell ein Fahrverbot nach sich zieht. Schon eine Tasse kann zu einem kritischen Wert von 0,3 Promille und zu empfindlichen Strafen führen. Deshalb nach dem Weihnachtsmarktbesuch mit Glühwein besser kein Auto mehr fahren!

Autofahren und Alkohol gehören nicht zusammen. Schon eine Tasse vom weißen oder roten Glühwein kann gefährlich sein, wenn der Blutalkohol (abhängig von Körpergewicht, Alter, Größe, Geschlecht und Alkoholgehalt des Getränks) den heiklen Wert von 0,3 Promille überschreitet, warnt der TÜV Thüringen. Mit dieser Konzentration können Autofahrer:innen bei einem Unfall oder einer Fahrauffälligkeit bereits bestraft werden. Ersttäter:innen drohen ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille ein einmonatiges Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg (Stand: Dezember 2023).

Als Straßenverkehrsgefährdung gilt gewöhnlich ein Blutalkoholgehalt ab 1,1 Promille, die sogenannte "absolute Fahruntüchtigkeit". In dem Fall spielt es keine Rolle, ob die Person am Steuer noch als fahrtüchtig eingeschätzt wird oder nicht. Wer mindestens 1,1 Promille bei einer Kontrolle aufweist, macht sich strafbar. Fahranfänger:innen in der Probezeit dürfen die Null-Promillegrenze nicht überschreiten. Sie müssen auch bei weniger als 0,3 Promille mit 250 Euro Strafe und einem Punkt rechnen. Doch, Vorsicht! Auch weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut kann mit einem Führerscheinentzug bestraft werden. Wenn die Polizei die Fahrweise als unsicher einschätzt, genügen schon 0,3 Promille für den vorübergehenden Einzug des Führerscheins, eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

Alkohol am Steuer - Konsequenzen (Video):

 
 

Autofahren: Schon nach einer Tasse Glühwein gefährlich

Wer also mit dem Auto zum Weihnachtsmarkt fahren möchte, sollte den Glühwein-Genuss verschieben und lieber zum alkoholfreien Kinderpunsch greifen. Denn: Glühwein verliert erst bei 78 Grad Celsius seine alkoholische Wirkung, so der TÜV. Eine Temperatur, die von den meisten Durchlauferhitzern aber nicht erreicht werde. Daher wirkt sich der Alkohol im Glühwein schon bei relativ kleinen Mengen deutlich auf die Fahrtüchtigkeit aus.

Und wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mitteilt, werden warme Getränke besonders schnell vom Körper aufgenommen. So gelangt auch der Alkohol im Glühwein schneller ins Blut als bei kalten Getränken. Noch verstärkt wird dieser Effekt durch den hohen Zuckergehalt des heißen Weins, denn auch der Süßstoff trägt zum schnellen Übergang in die Blutbahn bei. Durchschnittlich hat Glühwein einen Alkoholgehalt zwischen neun und zehn Prozent Vol. Gesetzliche vorgegeben ist in Deutschland, dass Glühwein mindestens sieben und maximal 14,5 % Vol. Alkohol enthalten darf, ansonsten darf man diesen nicht Glühwein nennen.

Kein Glühwein für Taxifahrer:innen

Auf Glühwein, Feuerzangenbowle oder Lumumba komplett verzichten sollten Bus- oder Taxifahrer sowie Gefahrgutfahrer:innen. Bei einer Kontrolle drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro, bei Gefahrgut sogar bis zu 50.000 Euro. Und Vorsicht auch bei Motorrädern oder E-Scootern: Hier gilt in der Regel eine Promillegrenze von 0,5.

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