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VW Abgasskandal: Bundesgerichtshof behandelt Klage VW muss klagenden Diesel-Käufern Schadenersatz zahlen

AUTO ZEITUNG
Inhalt
  1. Klage vor Bundesgerichtshof (Mai 2020): VW muss im Abgasskandal Schadenersatz zahlen
  2. OLG Koblenz (Februar 2019): VW zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt
  3. OLG Oldenburg (Oktober 2019): VW muss Fahrzeug zurücknehmen
  4. LG Augsburg (November 2018): Rückgabe eines VW-Diesel & Zahlung von Schadenersatz
  5. OLG Köln (Mai 2018): Rückgabe von VW-Diesel zulässig
  6. LG Köln (April 2018): Rückgabe eines VW-Diesels rechtens

Zum ersten Mal hat der Bundesgerichtshof eine Klage gegen VW im Abgasskandal verhandelt. Dem Urteil zufolge ist Volkswagen betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Diese und weitere richterliche Entscheidungen im VW-Dieselskandal im Detail!

 

Klage vor Bundesgerichtshof (Mai 2020): VW muss im Abgasskandal Schadenersatz zahlen

Volkswagen ist vom Abgasskandal betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 25. Mai 2020 entschieden. Demnach müssen sich klagende Käufer, die das Geld für ihr Auto zurückhaben wollen, aber die gefahrenen Kilometer auf den Kaufpreis anrechnen lassen. "Das Verhalten der Beklagten ist als sittenwidrig zu bezeichnen", sagte der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats, Stephan Seiters, in der Begründung der Entscheidung. Volkswagen habe "im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste Täuschung" des Kraftfahrt-Bundesamts gehandelt. Das Unternehmen habe "systematisch und langwierig Fahrzeuge in den Verkehr gebracht", deren Motorsteuerungs-Software für die Täuschung programmiert worden war. Damit bestätigten die obersten Zivilrichter ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das den VW-Konzern im Dieselskandal wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verpflichtet hatte, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben. Beide Seiten hatten gegen das Koblenzer Urteil Revision eingelegt: Der Kläger wollte den vollen Kaufpreis für sein Auto zurück, VW wollte gar nichts zahlen. Das erste höchstrichterliche Urteil im VW-Abgasskandal stärkt nun allen betroffenen Diesel-Fahrern den Rücken, gibt die Linie für viele Tausende noch laufende Gerichtsverfahren vor – und könnte den Wolfsburger Autobauer nun teuer zu stehen kommen. Bisher hatten die unteren Instanzen sehr unterschiedlich geurteilt. Nach VW-Angaben sind bundesweit noch rund 60.000 Verfahren anhängig, also nicht rechtskräftig entschieden oder per Vergleich beendet. Die Karlsruher Richter haben für Juli 2020 bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen angesetzt, weitere sollen folgen. Auf den Vergleich, der im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelt wurde und den laut VW 240.000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr.

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OLG Koblenz (Februar 2019): VW zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt

Bereits zuvor hat sich der BGH hinter die vom Abgasskandal Betroffenen gestellt und die illegale Abschalteinrichtung als Sachmangel eingestuft. Dies geht nicht aus einem Gerichtsurteil, sondern aus einer Mitteilung hervor, in der sich das oberste Gericht am 22. Februar 2019 mit einer juristischen Einschätzung zu Wort meldete. Der Mitteilung ist die Absage einer Verhandlung am 27. Februar 2019 vorausgegangen, bei der über die Rückgabe eines VW-Diesel im VW-Abgasskandal entschieden werden sollte. Ursprünglich wollte ein VW-Fahrer die Rückgabe seines Tiguan erster Generation und den Austausch durch ein neues Modell erreichen – eine sogenannte Nacherfüllung. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht erteilten der Klage allerdings eine Absage, da bereits ein neues Modell existiere und der adäquate Austausch somit unmöglich sei. Trotz einer daraufhin außergerichtlich erfolgten Einigung veröffentlicht der BGH nun Hinweise zum Verfahren: In der Mitteilung führt der Bundesgerichtshof aus, dass Fahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung mangelhaft seien und ein Sachmangel im Sinne des Kaufrechts vorliege. Des Weiteren stellt der BGH fest, dass es für die Nacherfüllung unerheblich sei, ob mittlerweile ein neues Modell existiert. Ausschlaggebend sei die Tatsache, dass die Kosten der Nacherfüllung nicht unverhältnismäßig höher sind als die Kosten der Nachbesserung. Der Rechtsanwalt Ralf Stoll, der im VW-Skandal mehr als 10.000 Gerichtsverfahren führt, teilte unter anderem mit: "Es handelt sich um einen herausragenden Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs, der deutlich macht, dass Ansprüche gegen VW bzw. Händler bestehen. Der Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, dass den Geschädigten des Abgasskandals Ansprüche zustehen."

 

OLG Oldenburg (Oktober 2019): VW muss Fahrzeug zurücknehmen

Im Abgasskandal um VW-Diesel wurde zuvor ein weiteres Urteil rechtskräftig: Volkswagen muss das Auto eines vom VW-Dieselskandal betroffenen Kunden zurücknehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg bestätigte in einem sogenannten Hinweisbeschluss ein Urteil aus einer Vorinstanz. Bereits nach der Ankündigung nahm Volkswagen die Berufung zurück. In dem verhandelten Fall hatte der Kläger aus einem Kaufvertrag, den er 2013 mit dem VW-Konzern über einen Golf Plus Trendline Bluemotion 1.6 Liter TDI geschlossen hatte, Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, indem er vom Kaufvertrag zurücktrat. Eine Nachbesserung vom Verkäufer forderte er vorher – wie sonst üblich – nicht. Seine Argumente: Bei dem manipulierten Fahrzeug handele es sich um ein mangelhaftes Fahrzeug und die Nachbesserung in Form eines Software-Updates sei unzumutbar, da diese schließlich von dem Konzern komme, die ihm den mangelhaften Wagen verkauft habe. Außerdem berge das Update zu große Risiken in Bezug auf die Langlebigkeit des Motors im Allgemeinen und des Abgassystems im Besonderen. Auch nach der Entscheidung des Gerichts hält Volkswagen das betreffende Urteil im VW-Abgasskandal aber weiterhin für "rechsfehlerhaft". Das Auto des Kunden sei weiterhin als Euro-5-Fahrzeug eingestuft und zugelassen, außerdem sei das Software-Update für die Kunden kostenlos – der Kläger habe im Mai 2018 davon Gebrauch gemacht.  Darüber hinaus argumentierte der Wolfsburger Autobauer, dass es sich bei der Entscheidung in erster Instanz und dem Hinweisbeschluss um Einzelfälle handele. In mehr als 7400 Parallelverfahren hätten Landgerichte und auch mehrfach Oberlandesgerichte bundesweit Klagen von Diesel-Kunden abgewiesen.  

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LG Augsburg (November 2018): Rückgabe eines VW-Diesel & Zahlung von Schadenersatz

Nach einem Gerichtsurteil des LG Augsburg im November 2018 geht die Rückgabe eines VW-Diesel mit der Zahlung von Schadenersatz und Zinsen einher. Volkswagen muss dem Betroffenen Diesel-Besitzer den vollen Kaufpreis in Höhe von 29.907,66 Euro nebst Zinsen zurückerstatten. Für die sechs Jahre Nutzungsdauer muss der Kläger keinen Nutzungsausgleich zahlen. Das ist ein Novum in den Entscheidungen, die im Abgasskandal gegen VW ergangen sind. In vorangegangenen Entscheidungen mussten die Kläger für die Dauer der Nutzung nämlich einen sogenannten Nutzungsausgleich zahlen. Die Härte seiner Entscheidung begründet der Richter damit, dass "im vorliegenden Fall ein sittenwidriges Verhalten von VW zu erkennen sei, da der Autobauer eine Software verwendet habe, die zur Manipulation der Abgaswerte geführt habe. VW habe mit der Täuschung der Kunden das Ziel verfolgt, Umsatz und Gewinn zu erzielen und sei daher zu Schadensersatz verpflichtet". Da der Richterspruch eine Einzelfallentscheidung ist, hat das Urteil keinen direkten Einfluss auf andere Prozesse im VW-Abgasskandal. Volkswagen hat erklärt, gegen das Urteil, den VW Diesel zum vollen Kaufpreis zurücknehmen zu müssen, in Berufung zu gehen. Aus Konzernkreisen heißt es, dass "die Kunden weder Verluste noch Schäden erlitten" und "die Fahrzeuge sicher und fahrbereit" sein.

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OLG Köln (Mai 2018): Rückgabe von VW-Diesel zulässig

Als wegweisende Entscheidung zugunsten von Kunden manipulierter VW-Diesel gilt das erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Köln mit Beschluss vom 28. Mai 2018 (Az. 27 U 13/17). Bestätigt wurde das Urteil von den Richtern des OLG Köln. Diese haben das Urteil des LG Köln bestätigt und zugleich die Berufung eines Autohändlers (gegen die Rücknahme eines manipulierten VW-Diesel) zurückgewiesen. Mit dem Urteil hat das Gericht zu erkennen gegeben, dass es im VW-Abgasskandal verbrauchfreundlich entscheidet. In dem verhandelten Fall ging es um die Rücknahme eines VW Eos 2.0 TDI, in dem eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut war. Der Autohändler musste den manipulierten Diesel zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis zurückerstatten – abzüglich der vorher erwähnten Entschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer. Das Urteil galt als "Dammbruch", den der Volkswagen-Konzern im Abgasskandal unbedingt verhindern wollte. Bislang hatten VW-Anwälte mit aller Kraft versucht, eine Rücknahme der manipulierten Diesel per Gerichtsurteil zu verhindern. Gemeint sind Fälle, in denen der Automobilhersteller beispielsweise die eigene Berufung zurückgenommen hat (OLG Braunschweig), den vollen Kaufpreis plus Gerichtskosten übernommen hat (OLG Naumburg) oder sich teilweise mit den Klägern geeinigt haben soll (OLG Koblenz). Die Einigung ohne richterliche Entscheidung bedeutet für den Autokonzern, dass die entsprechenden Oberlandesgerichte dann nicht mehr gegen VW entscheiden dürfen. Für die geschädigten Kunden hieß es zunächst, dass es kein Gerichtsurteil gab, auf das sie sich berufen konnten. Nach dem Gerichtsurteil des OLG Köln haben viele Oberlandesgerichte angekündigt haben, sich im Abgasskandal zugunsten der VW-Kunden entscheiden zu wollen.

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LG Köln (April 2018): Rückgabe eines VW-Diesels rechtens

Das Oberlandesgericht Köln hat durch Beschluss (27 U 13/17) die Berufung eines Händlers, hinter dem der VW-Konzern stand, gegen das Urteil des Landesgerichts Köln vom 18. April 2018 (4 O 177/16) zurückgewiesen. Das Wolfsburger Unternehmen muss den VW Touareg mit 3,0-Liter-Dieselmotor aus dem Baujahr 2015 zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis in Höhe von 66.640 Euro abzüglich eines Nutzungsausgleichs von 0,266 Euro pro Kilometer erstatten. Das betroffene Fahrzeug wurde im November 2015 ausgeliefert – nur zwei Monate nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals. Dem Kunden wurde jedoch zunächst mitgeteilt, dass sein VW Touareg mit der Euro-Norm 6 nicht davon betroffen sei. Im Dezember 2017 wurde aber auch dieses Fahrzeug vom Kraftfahrt-Bundesamt wegen illegaler Abgassoftware zurückgerufen. Zudem stellte ein Gericht fest, dass VW in dem betroffenen Modell gleich zwei verbotene Abschalteinrichtungen verwendete und die Typengenehmigung für diesen Fahrzeugtyp daher nur durch Täuschung erwirkt wurde. Dem Kläger stehe deshalb ein Anspruch auf Rückabwicklung seines Kaufvertrages zu; er hätte diesen in Kenntnis der Abgastricks allein wegen der damit verbundenen Gefahr der Stilllegung des Wagens nicht abgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegenüber der mitverklagten Audi AG wies das Gericht allerdings zurück: Nur der jeweilige Fahrzeughersteller, hier VW, hafte für die verbotene Software. "Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für alle betroffenen Besitzer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi und Porsche die mit einem 3,0 Liter Diesel der Euro-Norm 6 ausgestattet sind", kommentierte Rechtsanwalt Murken-Flato das Urteil zur Rückgabe eines VW-Diesels.

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