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    Das ändert sich für Autofahrer 2017 (Update!) Aktuelle Regel-Änderungen

    Lena Trautermann

    Das Jahr 2017 hat für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer einige Änderungen gebracht. Für die Rettungsgasse gelten neue Regeln, Fahrradfahrer dürfen sich nicht mehr nach Fußgängerampeln richten, das Handy am Steuer wird mit höheren Strafen belegt und die Bußgeldreform ist durch.

    Das Jahr 2017 hielt wieder einige Änderungen im Bußgeldkatalog und in den Gesetzen für deutsche Autofahrer bereit. Die wohl größte Neuerung, die Bußgeldreform, setzt die Toleranz für Fehlverhalten im Straßenverkehr extrem herunter. So verliert man laut aktuellem Bußgeldkatalog bereits mit 8 Punkten seine Fahrerlaubnis – vor 2014 brauchte es dafür schon 18 Punkte. Neben Autofahrern sind seit der Reform des Bußgeldkatalogs mittlerweile auch Radfahrer und Fußgänger von Bußgeldern und Punkten betroffen. Glücklicherweise müssen Fußgänger jedoch keine Strafen zahlen, sondern können lediglich Punkte in Flensburg erhalten. Verkehrsminister Alexander Dobrindt hat außerdem härtere Strafen für Raser durchgesetzt. Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss künftig mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Auch leichtsinniges Hantieren mit Smartphones am Steuer kommt Autofahrern künftig teurer zu stehen. Dafür wird das lange bestehende Handy-Verbot verschärft, das vielfach missachtet wurde. Für Verstöße werden demnach 100 Euro statt 60 Euro fällig, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Fahrradfahrer müssen seit dem 1. Januar 2017 an den Ampeln aufpassen. Seit diesem Zeitpunkt gelten für sie nämlich keine Fußgängerampeln mehr. Sie müssen dann entweder auf die speziellen Lichtzeichen für Fahrradfahrer achten oder sich nach dem Ampeln für Autos richten (§ 37 Abs. 2 Satz 6 StVO). Wer zudem mit einem E-Bike unterwegs ist, das bis Tempo 25 fahren kann, darf ab 2017 Radwege benutzen. Davon ausgenommen sind allerdings die bis zu 45 km/h schnellen S-Pedelecs. Außerdem dürfen radelnde Eltern jetzt mit ihren Kindern auf Gehwegen fahren. Bisher mussten sie auf der Fahrbahn fahren, während ihre Kinder die Fußwege nutzen durften. Mofa- und Rollerfahrer brauchen ab dem 1. März 2017 ein neues Versicherungskennzeichen. Für das neue Versicherungsjahr brauchen sie das neue schwarze Kennzeichen.

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    2017 bringt einige Änderungen im Straßenverkehr

    Auch auf der Autobahn einige Autofahrer vermutlich schon Veränderungen festgestellt, denn seit 2017 dürfen die sogenannten Giga-Liner regulär die Autobahnen befahren. Bis Ende des Jahres läuft noch ein Feldversuch, in dem die Lang-Lkw rund 60 Prozent der Autobahnen befahren dürfen. Bereits seit Herbst des vergangenen Jahres gibt es eine neue Regelung für Rettungsgassen auf vierspurigen Autobahnen: Ab sofort muss die Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Fahrspur und den übrigen drei rechten Fahrstreifen gebildet werden. Bisher wurde sie auf vierspurigen Autobahnen in der Mitte gebildet. Abschreckendere Geldbußen in einer Höhe von 200 bis 320 Euro sollen Autofahrer außerdem dazu bringen, Rettern und Polizei schneller den Weg frei zu machen. Seit dem 1. Februar 2017 wird zudem ein Bußgeld fällig, wenn Autofahrer Rollstuhlfahrer transportieren und sich nicht an die erweiterte Gurtpflicht halten. Die besagt, dass der Rollstuhl in einem speziellen Rollstuhl-Rückhaltesystem befestigt sein muss und der Rollstuhlnutzer selbst ebenfalls darin gesichert sein muss. Die neue Regelung gilt bereits seit Juni 2016, wird jedoch erst seit Jahresbeginn mit Bußgeldern geahndet. Die Höhe der Bußgelder orientiert sich an dem bestehenden Bußgeld für das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten während der Fahrt, das mit 30 Euro dotiert ist. Auch für Motorradfahrer hält das Jahr 2017 Änderungen bereit. Denn ab kommendem Jahr dürfen nur noch Motorräder, die mindestens der Euro-4-Norm entsprechen, neu zugelassen werden. Der maximale Geräuschpegel darf bei neu zugelassenen Motorrädern über 175 Kubik außerdem nicht mehr als 80 dB betragen. Im nächsten Jahr muss man sich außerdem auf Änderungen bei Kosten für die Hauptuntersuchung einstellen. Die Preise sollen etwas angehoben werden. Genauso wie die Kosten für die Führerscheinprüfung. Mehr zum Thema: Führerschein wird teurer

    Neue Regel zur Bildung von Rettungsgassen (Video):

     

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    Neue Regelungen und Testverfahren ab 2017

    Änderungen gibt es 2017 auch beim Thema Gesichtsverhüllung! Am Steuer sind Masken und Schleier künftig tabu, bei denen nicht mehr erkennbar ist, wer das Auto fährt. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 60 Euro. Erklärtes Ziel dieser Maßnahme ist, bei zusehends automatisierten Verkehrskontrollen die Identität des Fahrers oder der Fahrerin effektiv feststellen zu können. Weiterhin erlaubt sind Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen. Darunter fallen Hüte, Kappen oder Kopftücher, ebenso etwa auch Faschingsschminke und Sonnenbrillen. Auch Helme für Motorradfahrer bleiben erlaubt. Als Folge der Diskussionen um den Abgasskandal ändert sich 2017 auch die Verbrauchsmessung bei Neuwagen. Ab September wird mit dem Verfahren "Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedures" (WLTP) geprüft. Zwar handelt es sich dabei nach wie vor um einen Test auf dem Rollenprüfstand, aber er soll wesentlich umfangreicher sein, als der bisherige Normzyklus. Die Ergebnisse sollen so realistischer sein und eher den tatsächlichen Verbrauchswerten eines Fahrzeugs entsprechen. Neu ist auch das Carsharing-Gesetz, das im neuen Jahr in Kraft treten soll. Darin wird geregelt, was unter einem Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie es zu kennzeichnen ist. Dazu wird es ein neues Verkehrsschild für spezielle Parkflächen geben und die Möglichkeit eingeräumt, Carsharing-Wagen von Parkgebühren zu befreien.

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