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Geht auch ganz einfach:

Das ändert sich für Autofahrer 2016 (Update) Darauf müssen Sie achten!

Klappenauspuff adé, schärfere Promillegrenzen in Bayern oder die Erprobung der "Section Control". Zum 1. Januar 2016 gab es für Autofahrer in vielen Bereichen Änderungen. Wir geben einen Überblick.

Jedes Jahr treten zum 1. Januar neue Gesetze in Kraft, die auch für die Autofahrer Änderungen bedeuten. Zum neuen Jahr 2016 gab es ebenfalls Neuerungen: Wegen einer neuen EU-Verordnung müssen alle Neuwagen ab Juli die gleichen Lärmgrenzwerte einhalten. Bedeutet: Spezielle Abgasanlagen, beispielsweise mit Klappenauspuff, dürfen die Lautstärke serienmäßiger Auspuffe nicht mehr übersteigen. Doch Sorgen, dass die Emotionen verloren gehen könnten, sind offenbar unbegründet: Autohersteller haben schon neue Lösungen angekündigt. Bayern verschärft seinen Kampf gegen Alkohol am Steuer. Ab Januar droht jedem Autofahrer, dem der Führerschein wegen einer Alkoholfahrt abgeknöpft wurde, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Bisher galt die Grenze von 1,6 Promille, doch können nun auch schon geringere Promillewerte dafür ausreichen. Übrigens gibt es in Baden-Württemberg eine ähnliche Regelung. In Niedersachsen gilt es ab sofort, den Tacho auf der B6 zwischen Laatzen und Gleidingen besonders gut im Blick zu behalten. Auf der unfallträchtigen Strecke wurde nämlich die "Section Control" gestartet. Das bedeutet: Die Geschwindigkeit wird nicht an einem Punkt (wie beim Blitzer), sondern über einen gewissen Abschnitt erfasst.

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Stromer statt zehn nur noch fünf Jahre ohne Steuer

Bisher galt für reine Elektrofahrzeuge eine zehnjährige Steuerbefreiung. Doch alle ab dem 1. Januar zugelassene Stromer sind nur noch für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Wird das Elektroauto innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums verkauft, muss auch der neue Halter für den noch verbliebenen Zeitraum keine Steuern zahlen. Übrigens: Hybrid-Fahrzeuge oder Elektroautos mit Range-Extender sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Auch bei der normalen Kfz-Steuer gibt es Änderungen: Rund 20 Prozent der Autofahrer profitieren von den Änderungen in den Typ- und Regionalklassen für die Kfz-Haftpflichtversicherung, rund 15 Prozent werden heraufgestuft. Bei den Regionalklassen der Teil- und Vollkaskoversicherung ändert sich weniger. Insgesamt bleibt es für den Großteil der Versicherten aber beim Alten. Wer nach dem 1. Januar noch eine gelbe HU-Plakette auf dem Kennzeichen hat, hat den Termin zur Hauptuntersuchung verpasst – und muss bei Polizeikontrollen mit Bußgeld rechnen. Ab Januar dürfen nur noch braune (HU 2016), rosa-farbene (HU 2017) und grüne Plaketten (HU 2018) unterwegs sein. In welchem Monat die Fahrzeugprüfung ansteht, ist an der Zahl oben auf der Plakette zu erkennen. Wer die Fristen mehr als zwei Monaten überzieht, muss bei einer umfangreicheren HU mit weiteren Kosten rechnen.

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