close
Schön, dass du auf unserer Seite bist! Wir wollen dir auch weiterhin beste Unterhaltung und tollen Service bieten.
Danke, dass du uns dabei unterstützt. Dafür musst du nur für www.autozeitung.de deinen Ad-Blocker deaktivieren.
Geht auch ganz einfach:

Autopanne/Unfall im Ausland/Urlaub: Notruf & Kosten Wenn es im Urlaub kracht

von Christina Finke
Inhalt
  1. Urlaubsfahrt: Was tun bei einem Unfall im Ausland?
  2. Schadensregulierung: Wer übernimmt die Kosten bei einem Unfall im Ausland?
  3. Unfall oder Autopanne im Urlaub: Rücktransport aus dem Ausland
  4. Versicherungsnachweis: "Grüne Karte" im Ausland immer mitführen

Bei einem Unfall im Ausland oder einer Autopanne während der Fahrt in den Urlaub kann es richtig kompliziert werden  schließlich gelten andere Regelungen und Gesetze als in Deutschland. Viele Versicherungen bieten für diese Fälle Sonderpakete an und Autoclubs wie etwa der ADAC kümmern sich notfalls sogar um den Rücktransport des Fahrzeugs. Alle Informationen zum Notruf und den zu erwartenden Kosten!

Dem ADAC zufolge werden die Urlaubsfahrten deutscher Autotouristen jedes Jahr knapp 200.000-mal unfreiwillig unterbrochen oder gar gestoppt – entweder durch eine Autopanne, oder einen Unfall. Die meisten Pannen gibt es dem Autoclub zufolge in Österreich, Italien und Frankreich. Doch ganz egal, wo genau Urlauber im Ausland mit dem Auto unterwegs sind, im Ernstfall gelten zunächst einmal überall die gleichen Regeln: Rettungsweste anziehen, Unfall- oder Pannenstelle absichern, eventuell Verletzten helfen, sich selbst in Sicherheit bringen und den Notruf 112 wählen. Doch wenn die akute Gefahr gebannt ist, stellen sich weitere dringende Fragen: Wer schleppt den Wagen ab? Wo ist die nächste Werkstatt? Und wer übernimmt sonstige Kosten? Die AUTO ZEITUNG hat die Antworten. Mehr zum Thema: Bußgeld im Ausland?

Ratgeber Sommerurlaub mit dem Auto
Urlaub mit dem Auto So klappt's entspannt

Autofahrer-Gesten im Ausland (Video): 

 
 

Urlaubsfahrt: Was tun bei einem Unfall im Ausland?

Wer während der Urlaubsfahrt im Ausland in einen Unfall verwickelt wird, sollte zunächst den auch in Deutschland üblichen Ablauf einhalten und zunächst die Warnblinker anschalten, vor dem Verlassen des Autos eine Warnweste überziehen, ein Warndreieck aufstellen und verletzten Personen helfen. Den lokalen Rettungsdienst können Betroffene in jedem europäischen Land über die 112 alarmieren. Wer außerhalb der EU unterwegs ist, sollte sich vorab über die entsprechende Nummer informieren. Außerdem sollten Autofahrer auch in jedem Fall die Polizei rufen – egal, wer an dem Unfall Schuld hat. Denn nur die Beamten können feststellen, ob die Papiere des Unfallgegners echt sind und den späteren Vorwurf einer Fahrer­flucht ausräumen. In jedem Fall sollten sich Betroffene in diesem Fall das Aktenzeichen des Unfalls und die Adresse der jeweiligen Polizeistation geben lassen. Auch das Kennzeichen des anderen Autos, Name und Adresse des Unfallgegners sowie den Namen des jeweiligen Versicherers sollten sich Betroffene notieren. Denn: Je mehr Daten des Unfallgegners man gesammelt hat, desto schneller können Anwalt und/oder Versicherung die Schadenregulierung in Angriff nehmen. Ein Tipp für Italien- oder Frankreichurlauber: Hier stehen die Angaben auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Im EU-Ausland können sich Autofahrer zudem über den Zentralruf der Versicherer die ausländische Versicherung des Unfallgegners und den deutschen Repräsentanten dieser Versicherung nennen lassen, bei dem sie anschließend den Unfall melden können. Sprachbarrieren begegnet man dem ACE zufolge am besten mit dem Europäischen Unfallbericht, den beide Beteiligten in ihrer jeweiligen Muttersprache ausfüllen. "Dies sollte man aber nur tun, wenn man Herr der Situation ist und die Sachlage wirklich einschätzen kann", empfiehlt der Club und rät grundsätzlich davon ab, etwas zu unterschreiben, was in fremder oder unverständlicher Sprache verfasst ist. Das Formular kann bei Versicherern oder Automobilclubs angefordert oder auf deren Internetseiten heruntergeladen werden. Darüber hinaus rät der ACE dazu, Zahlungen vor Ort nur zu leisten, wenn Beschlag- oder Festnahme droht und Betroffene eine Empfangsquittung erhalten. Und, auch wenn es übertrieben erscheint: Betroffene sollten selbst bei leichten Verletzungen nach einem Unfall im Ausland zum Arzt gehen und sich ein Attest über ihren Zustand ausstellen lassen. Das kann später bei Schadenersatzforderungen enorm wichtig werden.

Ratgeber Erste-Hilfe-Kurs (Führerschein)
Erste-Hilfe-Kurs (Führerschein): Kosten & Gültigkeit Sicher helfen trotz Corona

 

Schadensregulierung: Wer übernimmt die Kosten bei einem Unfall im Ausland?

Urlaubern, denen bei einem Unfall im Ausland Schaden an ihrem Auto entstanden ist, haben einen Anspruch auf Schadenregulierung gegenüber dem Verursacher und dessen Versicherung. Innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben Betroffene zwei Möglichkeiten, ihren Anspruch durchzusetzen. So können sie sich entweder selbst oder zusammen mit einem Anwalt direkt an die jeweilige Versicherung wenden. Experten empfehlen jedoch, sich an den Regulierungsbeauftragten der Versicherung für das jeweilige Land zu wenden. Mit einem Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer lässt sich der richtige Ansprechpartner ermitteln. Der Regulierer der Versicherung im Ausland hat dann drei Monate Zeit, die Ansprüche zu klären. Ist diese Frist verstrichen, sollten sich Betroffene an die Verkehrsopferhilfe wenden. 

Ratgeber Umweltzonen und Fahrverbote in der EU
Fahrverbote & Umweltzonen: Europa/Ausland Strenge Regeln in EU-Metropolen

 

Unfall oder Autopanne im Urlaub: Rücktransport aus dem Ausland

Ist das eigene Auto nach dem Unfall oder nach der Autopanne im Ausland nicht mehr fahrbereit, kümmert sich ein Kfz-Schutzbrief um die Bergung, den Ersatzteilversand oder den Fahrzeugrücktransport. Er übernimmt auch die Kosten für Mietwagen, Übernachtungen oder den Krankenrücktransport. Erfreulich: Der Schutzbrief ist Bestandteil der meisten Automobilclub-Mitgliedschaften sowie vieler Autoversicherungen. Besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug zu reparieren, ist ein Werkstatt-Besuch im Urlaubsland in den meisten Fällen der einfachste und kostengünstigste Weg. Betroffene sollten das ensprechende Vorgehen mit ihrer Kfz-Versicherung absprechen. Bei einem Totalschaden ist auch eine Verschrottung vor Ort möglich. Im Zweifelsfall kann ein Sachverständiger bei der Beurteilung helfen.

News Coronavirus: Pannenhilfe
Coronavirus: Pannenhilfe von ADAC & Co Pannenhilfe ist trotz Corona voll einsatzbereit

 

Versicherungsnachweis: "Grüne Karte" im Ausland immer mitführen

Für deutsche Unfallverursacher gilt: Die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung behält auch im Ausland ihre Gültigkeit. Bis 2004 musste man dafür die so genannte "Grüne Karte", einen Versicherungsnachweis, im Auto mitführen. Mittlerweile ist sie in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie unter anderem in Staaten wie Andorra, der Schweiz und Serbien nicht mehr zwingend nötig. Hier dient das gültige Kfz-Kennzeichen als ausreichender Nachweis. In vielen anderen Ländern wie der Türkei, Russland, Bosnien-Herzegowina oder Weißrussland ist sie aber noch Pflicht. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Karte mitzuführen, da sie alle wichtigen Daten zur Autoversicherung enthält und dabei helfen kann, den Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Die Karte gibt es kostenlos bei der eigenen Versicherung. Übrigens: Nach rund 55 Jahren hat sich zum 1. Juli 2020 die Farbe der Versicherungskarte in Deutschland geändert. Bislang wurde sie ausschließlich auf grünem Papier gedruckt, nun auf weiß, teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Die Vorteile seien unter anderem, dass die Karte nun auch als PDF zugeschickt und vom Kunden selbst ausgedruckt werden kann. Bislang verschickten die Versicherer die Karten oder man konnte sie vor Ort abholen. Wichtig: Nur ausgedruckt auf Papier ist sie gültig, das bloße Vorzeigen des PDF gilt nicht. Bis Ende des Jahres 2020 verteilen die Versicherer noch beide Versionen – sowohl auf klassischem grünen, aber auch auf weißem Papier. Wer bereits eine Karte hat, kann sie bis zum Ende der Gültigkeit weiter verwenden. Andere Mitgliedsländer stellen den Nachweis künftig parallel in beiden Farben aus.

KFZ-Versicherung Regionalklassen 2018 sind raus
Regionalklassen 2024 In 3,8 Mio. Fällen wirds teurer

Tags:
Copyright 2024 autozeitung.de. All rights reserved.